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Einige Informationen zum Trikefahren in der Schweiz:

 

Alle Trikes können mit Kat. B - Personenwagen oder A2 (ab 1.4.03 Kat.B1) - dreirädrige Motorfahrzeuge gefahren werden. Es besteht keine Helmpflicht. Vorsicht - bei älteren Trikes die noch als Personenwagen zugelassen sind (siehe Ausweis) dürfen nur mit der Kat. B gefahren werden. Bei Fragen beraten wir sie gerne !

Helm und Gurtenpflicht:

Kat. Dreirädige Motorfahrzeuge im Ausweis und Trike mit Töffnummer, darf ohne Helm und ohne Gurt gefahren werden. Bitte fragen Sie uns immer vor dem Triken, damit alles seine Richtigkeit hat. (SVG: Art. 2/3b abs. F Seite 52) Kat. Personenwagen im Ausweis darf ohne Helm aber mit Beckengurt gefahren werden.

 

alle ohne Kat. B-Eintrag:

Alle die keinen Kat. B Eintrag haben, aber Kat. A/A1 odr A2 dürfen alle Dreiräder/Trikes mit Motorradnummer und einem Leergewicht von 550Kg. fahren.Fragen Sie uns, damit alles seine Richtigkeit hat.


Vorschriften ab 1999:

Die Trikes wurden neu kategorisiert. Keine Trikes mehr mit Autonummern. Neu Dreirädige Motorfahrzeuge mit Code 67 im Ausweis von 0 - 1000Kg. Leergewicht dürfen mit Motorradnummern und ohne Gurt- und Helmplicht fahren.

 

für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir wünschen viel Spass und eine unfallfreie Fahrt!

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einige Informationen zum Trikefahren in der Schweiz:

 

Alle Trikes können mit Kat. B - Personenwagen oder A2 (ab 1.4.03 Kat.B1) - dreirädrige Motorfahrzeuge gefahren werden. Es besteht keine Helmpflicht. Vorsicht - bei älteren Trikes die noch als Personenwagen zugelassen sind (siehe Ausweis) dürfen nur mit der Kat. B gefahren werden. Bei Fragen beraten wir sie gerne !

Helm und Gurtenpflicht:

Kat. Dreirädige Motorfahrzeuge im Ausweis und Trike mit Töffnummer, darf ohne Helm und ohne Gurt gefahren werden. Bitte fragen Sie uns immer vor dem Triken, damit alles seine Richtigkeit hat. (SVG: Art. 2/3b abs. F Seite 52) Kat. Personenwagen im Ausweis darf ohne Helm aber mit Beckengurt gefahren werden.

 

alle ohne Kat. B-Eintrag:

Alle die keinen Kat. B Eintrag haben, aber Kat. A/A1 odr A2 dürfen alle Dreiräder/Trikes mit Motorradnummer und einem Leergewicht von 550Kg. fahren.Fragen Sie uns, damit alles seine Richtigkeit hat.


Vorschriften ab 1999:

Die Trikes wurden neu kategorisiert. Keine Trikes mehr mit Autonummern. Neu Dreirädige Motorfahrzeuge mit Code 67 im Ausweis von 0 - 1000Kg. Leergewicht dürfen mit Motorradnummern und ohne Gurt- und Helmplicht fahren.

 

für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir wünschen viel Spass und eine unfallfreie Fahrt!

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